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   BGH, 25.02.1970 - IV ZR 1040/68   

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BGH, 25.02.1970 - IV ZR 1040/68 (https://dejure.org/1970,7056)
BGH, Entscheidung vom 25.02.1970 - IV ZR 1040/68 (https://dejure.org/1970,7056)
BGH, Entscheidung vom 25. Februar 1970 - IV ZR 1040/68 (https://dejure.org/1970,7056)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft - Voraussetzungen für eine unheilbare Zerrüttung der Ehe - Fehlen einer zumutbaren Bereitschaft zur Fortsetzung einer Ehe

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 06.04.1966 - IV ZR 28/65

    Wiederholte Scheidungsklage nach § 48 EheG

    Auszug aus BGH, 25.02.1970 - IV ZR 1040/68
    In dem in BGHZ 45, 329 veröffentlichten Urteil sind diese Grundsätze eingehend dargelegt und erläutert worden.
  • BGH, 08.12.1965 - IV ZR 297/64

    Ehescheidung nach § 48 Abs. 2 EheG

    Auszug aus BGH, 25.02.1970 - IV ZR 1040/68
    Ihm kann dann nicht entgegengehalten erden, daß insoweit seit der letzten Verhandlung des Vorprozesses neue Tatsachen eingetreten sein müßten, vielmehr sind alle in Betracht kommenden Tatsachen uneingeschränkt zu würdigen (BGHZ 44, 359 [BGH 08.12.1965 - IV ZR 297/64]; BGH LM § 48 EheG Nr. 95 und Urteil vom 16. Oktober 1968 - IV ZR 658/68).
  • BGH, 10.11.1967 - IV ZR 115/66

    Wiederholte auf § 48 EheG gestützte Klage

    Auszug aus BGH, 25.02.1970 - IV ZR 1040/68
    Ist im Vorprozeß die auf § 48 EheG gestützte Scheidungsklage nach § 48 Abs. 2 EheG abgewiesen worden, so kann eine neue Klage, sofern sich die Beurteilung der Schuldfrage nicht ändert, nur Erfolg haben, wenn neue Tatsachen, möglicherweise in Verbindung mit früher bereits vorhanden gewesenen, ergeben, daß der beklagte Ehegatte nunmehr die Bindung an die Ehe verloren habe oder zur Fortsetzung der Ehe auch unter für ihn zumutbaren Bedingungen nicht mehr bereit sei (BGHZ 49, 45).
  • BGH, 12.10.1966 - IV ZR 144/65

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.02.1970 - IV ZR 1040/68
    Hat der beklagte Ehegatte früher eindeutig ein Verhalten gezeigt, das für einen Verlust seiner Bindung an die Ehe spricht, so bedarf es gewichtiger Anzeichen dafür, daß er später diese Bindung wiedererlangt hat (BGH LM § 48 Abs. 2 EheG Nr. 76; BGH Urteile vom 12. Oktober 1966 - IV ZR 144/65 und vom 22. Februar 1967 - IV ZR 325/65); in tatsächlicher Richtung offenbleibende Zweifel gehen jedoch zu Lasten des Klägers.
  • BGH, 22.02.1967 - IV ZR 325/65

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.02.1970 - IV ZR 1040/68
    Hat der beklagte Ehegatte früher eindeutig ein Verhalten gezeigt, das für einen Verlust seiner Bindung an die Ehe spricht, so bedarf es gewichtiger Anzeichen dafür, daß er später diese Bindung wiedererlangt hat (BGH LM § 48 Abs. 2 EheG Nr. 76; BGH Urteile vom 12. Oktober 1966 - IV ZR 144/65 und vom 22. Februar 1967 - IV ZR 325/65); in tatsächlicher Richtung offenbleibende Zweifel gehen jedoch zu Lasten des Klägers.
  • BGH, 16.10.1968 - IV ZR 658/68

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.02.1970 - IV ZR 1040/68
    Ihm kann dann nicht entgegengehalten erden, daß insoweit seit der letzten Verhandlung des Vorprozesses neue Tatsachen eingetreten sein müßten, vielmehr sind alle in Betracht kommenden Tatsachen uneingeschränkt zu würdigen (BGHZ 44, 359 [BGH 08.12.1965 - IV ZR 297/64]; BGH LM § 48 EheG Nr. 95 und Urteil vom 16. Oktober 1968 - IV ZR 658/68).
  • BGH, 14.10.1970 - IV ZR 1053/68

    Fehlen der Bindung an die Ehe oder der zumutbaren Bereitschaft zur Fortsetzung

    Zur Frage der Zulässigkeit des Widerspruchs gegen die Scheidung kann eine von der des Vorprozesses abweichende Entscheidung nur ergehen, wenn sich seit der letzten Verhandlung des Vorprozesses Tatsachen ereignet haben, die für den nunmehr maßgebenden Zeitpunkt im vorliegenden Prozeß zu einer anderen Beurteilung der Schuldfrage führen, wobei dann aber auch die früheren Tatsachen im Zusammenhang mit den neuen frei und ohne Bindung an die im Vorprozeß vorgenommenen Wertungen zu würdigen sind (BGHZ 45, 329; Urteil des Senats vom 25. Februar 1970 - IV ZR 1040/68 -).

    Ihm kann nicht entgegengehalten werden, daß insoweit seit der letzten Verhandlung des Vorprozesses neue Tatsachen eingetreten sein müßten, vielmehr sind alle in Betracht kommenden Tatsachen uneingeschränkt zu würdigen (BGHZ 44, 359 [BGH 08.12.1965 - IV ZR 297/64]; BGH LM § 48 Abs. 2 EheG Nr. 95; Urteil vom 25. Februar 1970 - IV ZR 1040/68 -).

  • BGH, 30.09.1970 - IV ZR 1129/68

    Scheidungsrecht das die Zerrüttung der Ehe verschuldenden Ehegatten bei

    Da der Kläger, wie das Berufungsgericht festgestellt hat, keine neuen Tatsachen zur Frage der Zerrüttungsursache vorgetragen hat, steht kraft der Rechtskraft des Urteils des Vorprozesses fest, daß die Beklagte berechtigt ist, der Scheidung zu widersprechen (BGH LM EheG § 48 Abs. 2 Nr. 95; nichtveröffentlichtes Urteil vom 25. Februar 1970 - IV ZR 1040/68).
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